Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.
Es dient dem Schutz bestimmter kultureller Geistesschöpfungen (auch Werke genannt), wie z.B. literarische und wissenschaftliche Texte, musikalische Kompositionen, Tonaufnahmen, Gemälde, Fotografien, Filme und Rundfunksendungen. Es schützt dessen Urheber im Bezug auf das Werk in seinem Persönlichkeitsrecht und seinen wirtschaftlichen Interessen. Teilweise wird auch vom geistigen Eigentum (englisch: intellectual property) gesprochen.
Urheberrecht muss nicht angemeldet werden und steht dem Urheber zu, sobald ein Werk einmal auf einem Medium festgehalten worden ist. Es ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt.
Am 30. Juni 2006 hat das Präsidium der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ein
Positionspapier zur Novellierung des Urheberrechts beschlossen.





