Gesellschaft für Informatik erhebt Einspruch gegen Amazon-Patent
Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) hat heute durch ihre Anwaltskanzlei Kiani & Springorum Einspruch gegen das europäische Patent Nr. EP 0 927 945 der Amazon.Com Inc. einlegen lassen.
Dabei handelt es sich um einen Ableger des in den USA weithin bekannt gewordenen und umstrittenen "Amazon-One-Click-Patent". In Europa wurde nun ein im Patentanspruch näher gekennzeichnetes "Verfahren in einem Computersystem zum Bestellen eines Geschenks zur Lieferung von einem Geschenkgeber zu einem Empfänger..." patentiert.
Nach Auffassung der GI wurde dieses Patent unter der Bezeichnung "System und Verfahren zum Bestellen über ein elektronisches Nachrichtennetzwerk" entgegen geltendem europäischen Patentrecht von der Prüfungsabteilung 2221 des Europäischen Patentamts am 13.03.2003 zu Unrecht erteilt.
GI-Präsident Heinrich Mayr sagte, die "Erfindungshöhe", das heißt der technische Beitrag zur erfinderischen Leistung dieses Geschäftsmethodenpatents, reiche nicht aus, um ihren Patentanspruch zu begründen. Damit widerspreche die Erteilungsentscheidung dem europäischen Patentrecht.
Der Sprecher der Arbeitsgruppe "Softwarepatente", GI-Vizepräsident Andreas Stöckigt, kritisierte, dass hier offensichtlich ein Patent ohne Berücksichtigung der jüngsten europäischen Rechtsprechung zu sogenannten Businessmethoden erteilt wurde und verwies auf die Entscheidung der Beschwerdekammer des EPA 08.09.2000 - Controlling Pension Benefits System, Az. T 931/95. Auf dieser fußt auch der Anfang September 2003 zur Abstimmung im Europäischen Parlament stehende EU-Richtlinienvorschlag über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen.
Dies macht nach Auffassung der GI noch einmal deutlich wie wichtig die Verabschiedung dieser lange erwarteten EU-Richtlinie für die Rechtssicherheit und Rechtsvereinheitlichung in Europa ist, damit derartige gravierende Fehlentscheidungen in Zukunft vermieden werden können. Der Einspruch der GI wird bis zum Januar 2004 noch detailliert begründet werden. Mit einer Erwiderung von Amazon ist dann im Laufe des ersten Halbjahres 2004 zu rechnen.
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten. Vielen Dank!
siehe auch:
- FAQ-Liste der GI zum Thema "Softwarepatentierung" (PDF-Format, Größe 173 KB)
- Pressemitteilungen der GI zum Thema Softwarepatente:
- GI erhebt Einspruch gegen Amazon-Patent (27.08.2003)
- Softwarepatentierung: GI-Position bestätigt: Richtlinienvorschlag der EU-Kommission entspricht Forderungen der GI (22.02.2002)
- Europäischer Streit um Softwarepatente: GI bejaht Technizität von Software (25.07.2001)
- Münchner Entscheidung zu Softwarepatenten: Gesellschaft für Informatik fordert klare Linie und sachlichen Dialog (27.11.2000)
- Softwarepatentierung: Wissenschaftliche Leistung muss geschützt werden (13.09.2000)
- Linksammlung zum Thema Softwarepatente
4. Juli 2005, Cornelia Winter, Tel. 0228/302-147
Gesellschaft für Informatik e.V.
Ahrstr. 45
53175 Bonn
Tel 0228/302-145 (Geschäftsstelle)
Fax 0228/302-167
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