Das Nachrichten-Archiv der GI
Statt Internetsperren Kinderpornografie ernsthaft verfolgen
Pressemitteilung vom 18. Mai 2009
Die GI hält die von der Bundesregierung geplante Ergänzung des Telemediengesetzes (TMG) um eine Regelung zur Einführung von Internetsperren für unzureichend und der Sache wenig dienlich, und spricht sich daher gegen diese aus. Stattdessen fordert sie die Strafverfolgungsbehörden nachdrücklich auf, Straftäter gem. § 184 b des Strafgesetzbuches (StGB) "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften" wirksam zu verfolgen.
Bereits heute verfolgen Staatsanwaltschaften (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Kinderpornographie Halle) Straftäter und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Ordnungsbehörden gehen (bei unzulässigen oder entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten) gegen einschlägige Diensteanbieter (Content-Provider) und gegen den Host-Provider vor und lassen Webseiten - auch im Ausland - sperren.
Zusätzlich will die Bundesregierung in Zukunft allerdings darüber hinaus nach einem neuen § 8a TMG kommerzielle Internet Service Provider (ISP) mit mindestens 10.000 Teilnehmern verpflichten, „geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, die in einer Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren“. Diese Sperrliste erhalten die Provider an jedem Arbeitstag neu vom Bundeskriminalamt (BKA). Sie müssen die Sperrliste gegen Kenntnisnahme durch Dritte schützen (Geheimhaltung). Nutzeranfragen auf Adressen der Sperrliste sind zu einer Stoppmeldung umzuleiten. Über die Zugriffsversuche pro Stunde haben sie dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung zu übermitteln. Sie haften für diese Maßnahmen nur, soweit sie die Sperrliste nicht ordnungsgemäß umsetzen.
Die GI ist der Überzeugung, dass solche Sperrungen von WWW-Adressen nicht nur wenig hilfreich, sondern überwiegend schädlich sind. Vielmehr sollten alle Straftäter unverzüglich verfolgt werden.
Details zu den einzelnen Punkten finden Sie hier.
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